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Kuchengrund 10, 71522 Backnang Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr ★★★★★ Ihr ambulanter Pflegedienst im Rems-Murr-Kreis
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Kostenlose Pflegeberatung · Backnang & Rems-Murr-Kreis

Pflegeberatung in Backnang

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Pflegegraden, Kassenleistungen und allem, was Sie für die Pflege zu Hause wissen müssen.

Jetzt kostenlos beraten lassen 07191 1877577 Kostenlos & Unverbindlich · §37.3 SGB XI
Pflegeberatung in Backnang – kostenlose Beratung zu Pflegegrad & Leistungen der Pflegekasse durch Frontida
1,0 MDK-Pflegenote "sehr gut" · MD Baden-Württemberg · mehr erfahren

Pflegeberatung in Backnang & Rems-Murr-Kreis

Der Einstieg in die Pflege ist oft überwältigend: Pflegegrad beantragen, Kassenleistungen verstehen, den richtigen Pflegedienst finden, Formulare ausfüllen. Wir nehmen Ihnen diese Last ab.

Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und -berater in Backnang erklären Ihnen auf Augenhöhe und verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie sie beantragen und wie wir Ihnen am besten helfen können.

Gesetzlicher Anspruch auf Beratung (§ 37.3 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 haben Sie gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst. Diese Beratung ist kostenfrei und wird von der Pflegekasse bezahlt. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstberatung kostenlos – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch
  • Pflegegrad einschätzen und Antrag beim MDK vorbereiten
  • Kassenleistungen erklären (§ 36, § 37, § 38, § 42a SGB XI)
  • Hilfe bei der Auswahl passender Pflegeleistungen
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI (ab Pflegegrad 2)
  • Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
  • Informationen zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel-Antrag
  • Koordination mit Arzt, Krankenhaus und Sozialdiensten
  • Beratung zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege
Kostenlose Beratung anfragen →

Gesetzliche Beratungsansprüche

§ 37.3 SGB XI

Beratungsbesuch für Pflegebedürftige

  • ✓Ab Pflegegrad 2 gesetzlicher Anspruch
  • ✓Pflegekasse übernimmt alle Kosten
  • ✓Halbjährlich (ab PG 2)
  • ✓Pflicht bei Bezug von Pflegegeld
  • ✓Wir kommen zu Ihnen nach Hause

§ 45 SGB XI

Beratung & Schulung pflegender Angehöriger

  • ✓Kostenlos für Angehörige & ehrenamtliche Pflegepersonen
  • ✓Pflegekasse finanziert Schulungen & Beratungen
  • ✓Auch ohne Pflegegrad möglich
  • ✓Praktische Pflegetechniken & Entlastungsstrategien
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Frontida Pflegedienst

Kuchengrund 10
71522 Backnang
Mo–Fr: 08:00–16:00 Uhr
★★★★★
4,8 / 5 Google Bewertungen

Beratung & Schulung nach § 45 SGB XI

Der § 45 SGB XI richtet sich speziell an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen – also an diejenigen, die täglich für ihre Liebsten sorgen und dabei selbst oft vergessen werden. Diese Menschen haben ebenfalls gesetzlichen Anspruch auf professionelle Unterstützung, Schulung und Beratung – vollständig von der Pflegekasse finanziert.

Praktische Pflegeschulung

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher und rückenschonend pflegen: richtiges Lagern, Mobilisation, Verbände anlegen, Medikamente verwalten – alles was Sie im Pflegealltag brauchen.

Entlastung & Burnout-Prävention

Pflegen ist kräftezehrend. Wir beraten Sie, wie Sie Pausen einbauen, Hilfe holen und eigene Grenzen erkennen – damit Sie selbst gesund bleiben und langfristig gut pflegen können.

Rechtliche & finanzielle Beratung

Pflegegrad beantragen, Leistungsansprüche kennen, Verhinderungspflege nutzen, Hilfsmittelantrag stellen – wir erklären alles verständlich und helfen beim Ausfüllen der Formulare.

Emotionale Unterstützung

Schuldgefühle, Erschöpfung, Trauer – das sind normale Gefühle beim Pflegen. Wir hören zu, nehmen Ihre Sorgen ernst und zeigen Ihnen Wege zur Entlastung und professionellen Begleitung.

Wer hat Anspruch nach § 45 SGB XI?

Anspruchsberechtigt sind:

  • ✓Ehepartner und Lebenspartner
  • ✓Kinder und Geschwister
  • ✓Eltern pflegebedürftiger Kinder
  • ✓Ehrenamtliche Pflegepersonen
  • ✓Nachbarn & enge Freunde (bei regelmäßiger Pflege)

Was die Pflegekasse übernimmt:

  • ✓Schulungskurse (Einzel- oder Gruppenform)
  • ✓Beratungsbesuche zu Hause
  • ✓Telefonische Beratung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie – kostenlos und unverbindlich.

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Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab

Als kassenzugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Techniker Krankenkasse
AOK
Barmer
DAK-Gesundheit
KKH
IKK classic
Knappschaft
HEK Hanseatische Krankenkasse
hkk Krankenkasse
mhplus BKK

Pflegeberatung in Backnang – Ihre Fragen

Ja, vollständig kostenlos. Die Erstberatung bieten wir immer kostenfrei an. Ab Pflegegrad 2 haben Sie gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI – diese werden von der Pflegekasse bezahlt.
Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese schickt dann den MDK (Medizinischer Dienst) zu einem Begutachtungstermin zu Ihnen nach Hause. Wir bereiten Sie auf diesen Termin vor und begleiten Sie auf Wunsch dabei.
Ja, absolut. Häufig sind es Kinder oder andere Angehörige, die die Initiative ergreifen. Wir beraten gemeinsam mit Ihnen und der pflegebedürftigen Person, um die beste Lösung für alle zu finden.
Unser Team verfügt über sprachliche und kulturelle Vielfalt. Sprechen Sie uns an – in vielen Fällen können wir die Beratung in Ihrer Muttersprache anbieten.
§ 37.3 SGB XI regelt den Beratungsbesuch für den Pflegebedürftigen selbst – er greift ab Pflegegrad 2, wenn Pflegegeld bezogen wird, und ist halbjährlich (etwa alle 6 Monate, 2× pro Jahr) Pflicht. Der Pflegedienst kommt nach Hause und überprüft die Qualität der Pflege.

§ 45 SGB XI richtet sich an die pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Helfer. Hier geht es um Schulung, Beratung und Entlastung der Menschen, die zu Hause pflegen – damit sie das langfristig gut und sicher tun können. Die Pflegekasse trägt die Kosten für Kurse und Beratungen.
In einer Schulung nach § 45 SGB XI lernen Sie: wie Sie Ihren Angehörigen sicher waschen, lagern und mobilisieren; wie Sie Medikamente richtig verwalten; wie Sie auf Warnsignale reagieren; und wie Sie Ihre eigene Gesundheit schützen. Die Schulung findet bei Ihnen zu Hause oder in Gruppenform statt – und ist für Sie kostenlos.
Ja. Der Beratungsanspruch nach § 45 SGB XI richtet sich an die pflegende Person – unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad hat. Frontida bietet außerdem eine kostenlose Erstberatung an, bei der wir gemeinsam prüfen, ob und welcher Pflegegrad beantragt werden sollte.

Jetzt Pflegeberatung in Backnang anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – persönlich, telefonisch oder per WhatsApp.

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