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Kuchengrund 10, 71522 Backnang Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr ★★★★★ Ihr ambulanter Pflegedienst im Rems-Murr-Kreis
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Medikamentenmanagement · Backnang & Rems-Murr-Kreis

Medikamentenmanagement in Backnang

Wir übernehmen die komplette Medikamentenversorgung – von der Rezeptbestellung bis zur Verabreichung. Vollständige Entlastung für Sie und Ihre Familie.

Jetzt kostenlos beraten lassen ✆ 07191 1877577 Vollständige Übernahme · Kassenzulassung
Medikamentenmanagement in Backnang – Rezeptbestellung, Dosetten & sichere Verabreichung durch Frontida Pflegedienst
1,0 MDK-Pflegenote "sehr gut" · MD Baden-Württemberg · mehr erfahren

Medikamentenmanagement in Backnang & Rems-Murr-Kreis

Für viele ältere Menschen und pflegende Angehörige ist die Medikamentenverwaltung ein täglicher Aufwand und eine Fehlerquelle. Wir übernehmen diesen gesamten Prozess – zuverlässig und lückenlos.

Von der Rezeptbestellung beim Arzt über die Abholung in der Apotheke bis hin zur korrekten Verabreichung: Sie müssen sich um nichts kümmern.

Warum professionelles Medikamentenmanagement so wichtig ist

Falsche Dosierungen, vergessene Einnahmen oder Wechselwirkungen können gefährlich sein. Unser qualifiziertes Personal stellt sicher, dass alle Medikamente korrekt und zur richtigen Zeit eingenommen werden – für Ihre Sicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick

  • ✓ Rezeptbestellung beim Hausarzt / Facharzt koordinieren
  • ✓ Kommunikation mit Arztpraxen und Apotheken
  • ✓ Medikamente abholen (Apotheke in Backnang und Umgebung)
  • ✓ Medikamente richten und in Dosetten sortieren
  • ✓ Medikamente zur richtigen Zeit verabreichen
  • ✓ Überwachung der Einnahme und Wirksamkeit
  • ✓ Dokumentation der Medikamentengabe
  • ✓ Kontrolle auf Wechselwirkungen (in Abstimmung mit dem Arzt)
  • ✓ Injektionen nach ärztlicher Verordnung

Kassenleistung Medikamente

Medikamentengabe als Teil der Behandlungspflege (§ 37,2 SGB V):

  • ✓Ohne Pflegegrad möglich (ärztliche Verordnung nötig)
  • ✓Krankenkasse übernimmt die Kosten
  • ✓Injektionen nach ärztlicher Verordnung
  • ✓Kombination mit Pflegekassenleistungen möglich

Wir beraten Sie kostenlos zu allen Erstattungsmöglichkeiten.

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Frontida Pflegedienst

Kuchengrund 10
71522 Backnang
Mo–Fr: 08:00–16:00 Uhr
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So läuft das Medikamentenmanagement durch den Pflegedienst ab

Vier Schritte, ein Ansprechpartner. Wir kümmern uns um Rezept, Apotheke, Richten und Gabe – Sie und Ihre Angehörigen müssen an nichts mehr denken.

  1. Verordnung. Der Hausarzt verordnet die Medikamentengabe oder das Richten der Medikamente. Wir reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein.
  2. Rezepte und Apotheke. Wir bestellen Folgerezepte in der Praxis und holen die Medikamente in der Apotheke ab.
  3. Richten. Eine Pflegefachkraft stellt die Medikamente in der Regel wöchentlich in Dosetten und prüft dabei, ob alles regelmäßig eingenommen wurde.
  4. Gabe und Kontrolle. Wir geben die Medikamente zur richtigen Zeit, dokumentieren jede Einnahme und melden Auffälligkeiten sofort dem Arzt.

Wer zahlt: Krankenkasse oder Pflegekasse?

Beim Medikamentenmanagement greifen zwei Kassen ineinander. Alles Medizinische zahlt die Krankenkasse als Behandlungspflege nach § 37 SGB V – ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Das Organisatorische läuft über die Pflegekasse.

LeistungWer zahltVoraussetzung
Medikamente richten (Dosetten stellen)KrankenkasseÄrztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig
Medikamente verabreichen (Tabletten, Tropfen, Salben)KrankenkasseÄrztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig
Injektionen (z. B. Insulin, Thrombosespritzen)KrankenkasseÄrztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig
Rezepte bestellen, Apotheke, AbholungPflegekasseAb Pflegegrad 2 als Sachleistung, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 €

Zuzahlung Krankenkasse für Erwachsene: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung; bei Erreichen der Belastungsgrenze Befreiung möglich.

Wann verordnet der Arzt die Medikamentengabe?

Die Krankenkasse übernimmt Richten und Gabe, wenn Sie die Medikamente nicht selbst sicher einnehmen können – zum Beispiel bei stark eingeschränkter Sehkraft, bei Problemen mit den Händen, bei körperlicher Schwäche oder bei Demenz. Der Grund muss auf der Verordnung stehen; wir sprechen das mit Ihrem Hausarzt ab. Die Kasse prüft außerdem, ob eine im Haushalt lebende Person die Gabe übernehmen kann.

Mehr zu Kosten und Zuzahlung lesen Sie im Ratgeber Was kostet ein Pflegedienst?; alle medizinischen Leistungen finden Sie unter Behandlungspflege.

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab

Als kassenzugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Techniker Krankenkasse
AOK
Barmer
DAK-Gesundheit
KKH
IKK classic
Knappschaft
HEK Hanseatische Krankenkasse
hkk Krankenkasse
mhplus BKK

Medikamentenmanagement in Backnang – Ihre Fragen

Unser Medikamentenmanagement umfasst alles: Rezepte bestellen, Apotheke kontaktieren, Medikamente abholen, richten (Dosetten befüllen) und zur richtigen Zeit verabreichen. Sie und Ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern.
Die Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung (Behandlungspflege, § 37,2 SGB V) ist auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse möglich. Der organisatorische Teil (Rezeptbestellung, Abholen) kann über Pflegekassenleistungen abgerechnet werden.
Unser qualifiziertes Pflegepersonal beobachtet den Zustand der Patienten sorgfältig. Bei Verdacht auf Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen informieren wir sofort den behandelnden Arzt und handeln entsprechend.
Die Medikamentengabe ist Behandlungspflege und wird nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse bezahlt. Sie zahlen als Erwachsener nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung.
Bei Frontida richten und verabreichen ausgebildete Pflegefachkräfte die Medikamente. Sie arbeiten nach dem ärztlichen Medikationsplan, dokumentieren jede Gabe und melden Auffälligkeiten sofort dem behandelnden Arzt.
So oft, wie der Arzt es verordnet: bei täglicher Gabe ein- bis dreimal am Tag, das Richten der Dosetten in der Regel einmal pro Woche. Die Zeiten stimmen wir auf Ihren Tagesablauf ab.
Ja. Das Richten der Medikamente in Dosetten ist Teil der Behandlungspflege und kann vom Arzt verordnet werden – auch ohne tägliche Gabe. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung.

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – persönlich, telefonisch oder per WhatsApp.

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