Wie rechnet ein Pflegedienst ab? Leistungskomplexe statt Stunden
In Baden-Württemberg rechnen Pflegedienste nach sogenannten Leistungskomplexen ab, deren Preise mit den Pflegekassen vereinbart sind: kleine oder große Körperpflege, Hilfe beim Essen, An- und Auskleiden, Lagern, Toilettengang, Zubereitung einer Mahlzeit. Dazu kommen je Hausbesuch eine Wegepauschale für die Anfahrt (6,31 €) und der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag (2,20 €), mit dem alle Pflegedienste in Baden-Württemberg die Pflegeausbildung mitfinanzieren. Wie lange die Pflegekraft für einen Leistungskomplex braucht, spielt für den Preis keine Rolle – Sie zahlen die Leistung, nicht die Zeit. Nur Reinigung, Wäsche und Einkauf, Betreuung und Organisation des Alltags sowie die Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung werden nach Zeit berechnet, je angefangene Viertelstunde (siehe Tabelle).
Damit Sie nicht raten müssen, hier die wichtigsten Positionen aus unserer Preisliste 2026 (Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen in Baden-Württemberg, gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026; Preise für den Einsatz einer Pflegefachkraft, sofern nicht anders angegeben):
| Leistungskomplex | Preis |
|---|---|
| Große Körperpflege (Ganzkörperwäsche im Bett oder am Waschbecken, Duschen oder Baden, ggf. Haarwäsche, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege, Rasieren, Kämmen, An- und Auskleiden, Transfer) | 42,69 € |
| Kleine Körperpflege (Teilwäsche im Bett oder am Waschbecken, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege, An- und Auskleiden, Transfer) | 28,55 € |
| Transfer / An- und Auskleiden (als eigener Einsatz ohne Körperpflege, z. B. abends zum Zubettgehen) | 15,21 € |
| Hilfe bei den Ausscheidungen | 18,95 € |
| Lagern | 14,82 € |
| Mobilisation | 14,82 € |
| Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 10,23 € |
| Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 35,81 € |
| Zubereitung einer einfachen Mahlzeit | 20,24 € |
| Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (z. B. Anziehen und Begleitung bis zur Haustür vor der Tagespflege oder einem Arztbesuch) – je angefangene Viertelstunde | 17,33 €* |
| Reinigung, Wäsche, Einkauf – je angefangene Viertelstunde | 12,98 € bis 17,33 €* |
| Betreuung und Organisation des Alltags (Betreuungskraft) – je angefangene Viertelstunde | 17,17 € |
| Erstbesuch (Aufnahme, Pflegeplanung) | 52,58 € |
| Wegepauschale je Hausbesuch (3,55 €, wenn im selben Besuch auch Behandlungspflege stattfindet) | 6,31 € |
| Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz – je Hausbesuch mit Leistungen der Pflegekasse (landeseinheitlich) | 2,20 € |
| Zuschlag je Hausbesuch bei Leistungskomplexen: Samstag 13–20 Uhr / Sonn- und Feiertag / Nacht 20–6 Uhr | 2,66 € / 4,01 € / 3,92 € |
| Zuschlag bei Positionen nach Viertelstunden (Reinigung, Betreuung, Organisation des Alltags, Hilfe beim Verlassen der Wohnung) – je angefangene Viertelstunde: Samstag / Sonn- und Feiertag / Nacht | 1,33 € / 2,01 € / 1,96 € |
| Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI (zahlt die Pflegekasse) | 78,57 € |
* je nach Qualifikation der eingesetzten Kraft: Hilfskraft 12,98 €, Hauswirtschaftskraft 14,82 €, Pflegefachkraft 17,33 €. Der Ausbildungszuschlag wird jährlich vom Ausbildungsfonds Baden-Württemberg festgesetzt und bei allen Pflegediensten im Land berechnet; beim Beratungsbesuch fällt er nicht an. Alle Preise brutto, es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Die Preise sind mit den Pflegekassen vereinbart (Vergütungsvereinbarung Baden-Württemberg 2026). Alle Pflegedienste im Land rechnen nach derselben Systematik ab; je nach Träger und Tarifniveau können die Preise anderer Dienste um einige Prozent abweichen, und manche berechnen zusätzliche Pauschalen. Für Ihre monatlichen Kosten wiegt deshalb weniger der Anbieter als welche Leistungskomplexe wie oft nötig sind. Genau das klären wir im kostenlosen Erstgespräch und fassen es in einem Kostenvoranschlag zusammen.
Was zahlt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Einsätze des Pflegedienstes als Pflegesachleistung bis zu diesen Monatsbeträgen:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | Alternativ: Pflegegeld (Anteil an der Sachleistung) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (131 € Entlastungsbetrag) | – |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € (44 %) |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € (40 %) |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € (43 %) |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € (43 %) |
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab – Sie bekommen keine Rechnung, solange die Einsätze im Budget bleiben. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, erhalten Sie zusätzlich anteilig Pflegegeld – im gleichen Prozentsatz, in dem die Sachleistung ungenutzt bleibt: Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 70 % des Budgets, bekommen Sie noch 30 % des Pflegegeldes (Kombinationsleistung). Alle Beträge im Überblick: Was zahlt die Pflegekasse 2026?
Was zahlt die Krankenkasse?
Alles Medizinische läuft über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse: Verbandswechsel, Insulin- und andere Injektionen, Medikamente richten und geben, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), die die Krankenkasse genehmigen muss. Wichtig: Die Kasse zahlt nur, soweit weder Sie selbst noch eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person die Maßnahme übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V) – gerade bei einfachen Handgriffen wie Medikamentengabe oder Kompressionsstrümpfen fragt sie das nach. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig, und die Kosten werden nicht auf das Pflegekassen-Budget angerechnet.
Erwachsene zahlen eine gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten, aber nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr, plus 10 € je Verordnung. Beispiel: Die tägliche Medikamentengabe kostet bei Frontida 16,22 € (Leistungsgruppe 1); davon zahlen Sie 1,62 € pro Tag – für 28 Tage also rund 45 € im Jahr. Danach entfällt der 10-%-Anteil; die 10 € fallen aber für jede weitere Verordnung an, bei laufender Behandlungspflege mit vierteljährlichen Folgeverordnungen meist noch 30 bis 40 € im Jahr. Alle Zuzahlungen eines Jahres – auch für Medikamente oder Krankenhaus – sind auf eine Belastungsgrenze gedeckelt: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, bei schwerwiegend chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %. Wer diese Grenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen (§ 62 SGB V).
Was kostet es, wenn der Pflegedienst 1× täglich kommt?
Das Beispiel, nach dem wir am häufigsten gefragt werden: jeden Morgen Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Anziehen. Eine solche kleine Morgenpflege kostet bei Frontida 37,06 € pro Einsatz (kleine Körperpflege 28,55 € plus Wegepauschale 6,31 € und Ausbildungszuschlag 2,20 €). An 30 Tagen sind das rund 1.110 €, mit dem Sonn- und Feiertagszuschlag etwa 1.130 € im Monat – der Samstagszuschlag gilt nur von 13 bis 20 Uhr und fällt bei einer Morgenpflege nicht an. Soll die Pflegekraft auch das Frühstück richten, kommt der Leistungskomplex „Zubereitung einer einfachen Mahlzeit“ (20,24 €) hinzu: dann sind es 57,30 € pro Einsatz und rund 1.735 € im Monat, also mehr als die Sachleistung bei Pflegegrad 3. Reicht Hilfe beim Essen und Trinken („einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme“, 10,23 €), sind es 47,29 € pro Einsatz.
- Pflegegrad 3 oder höher: vollständig von der Pflegekasse gedeckt (1.497 €), es bleibt sogar Budget für weitere Leistungen – oder rund 145 € anteiliges Pflegegeld.
- Pflegegrad 2: Die Kasse zahlt 796 €. Entweder zahlen Sie die Differenz von rund 335 € selbst, oder Sie planen anders: Pflegedienst an vier Tagen pro Woche (rund 635 €), an den übrigen Tagen übernehmen Angehörige – dann zahlt die Kasse alles, und Sie erhalten noch rund 70 € anteiliges Pflegegeld.
- 2× täglich (morgens kleine Körperpflege, abends vor 20 Uhr Hilfe beim Zubettgehen mit Transfer, Auskleiden und Lagern): rund 2.315 € im Monat. Bei Pflegegrad 4 bleibt ein Eigenanteil von rund 455 €, bei Pflegegrad 5 (2.299 €) ein Rest von rund 15 € – oder Angehörige übernehmen einzelne Abende.
Alle Beträge nach unserer Preisliste 2026, Abendbesuche vor 20 Uhr gerechnet – liegt ein Einsatz später, kommt ein Nachtzuschlag von 3,92 € je Besuch hinzu. Die genaue Summe hängt davon ab, welche Leistungskomplexe an welchen Tagen nötig sind – das rechnen wir Ihnen im Beratungsgespräch vor, transparent und vor dem ersten Einsatz.
Was kostet 1× Duschen?
Duschen oder Baden mit Haarwäsche gehört zur großen Körperpflege – ebenso eine Ganzkörperwäsche im Bett: 42,69 € plus 6,31 € Wegepauschale und 2,20 € Ausbildungszuschlag, also 51,20 € pro Einsatz. Zwei Duschtage pro Woche sind rund 440 € im Monat – ab Pflegegrad 2 im Rahmen der Sachleistung von der Pflegekasse bezahlt. An den übrigen Tagen reicht oft die kleine Körperpflege (28,55 €), was das Budget schont.
Wann entsteht ein Eigenanteil – und wie senken Sie ihn?
Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn die gewünschten Einsätze mehr kosten, als die Pflegekasse für Ihren Pflegegrad zahlt. Bevor Sie das aus eigener Tasche zahlen, gibt es fünf Hebel:
- Einsätze anders planen: Nicht jeder Tag braucht die große Körperpflege; übernehmen Angehörige einzelne Tage, erhalten Sie für die nicht genutzte Sachleistung anteilig Pflegegeld – das Sie an die Angehörigen weitergeben können.
- Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für Haushaltshilfe und Betreuung – das entlastet das Sachleistungsbudget. Mehr im Ratgeber Entlastungsbetrag 131 €.
- Verhinderungspflege einsetzen: bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder Urlaub macht – auch stundenweise. Der Betrag ist ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege: Was dort verbraucht wurde, steht hier nicht mehr zur Verfügung.
- Behandlungspflege sauber trennen: Medizinisches gehört auf die Krankenkasse, nicht ins Pflegebudget.
- Pflegegrad prüfen lassen: Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt ein Antrag auf Höherstufung – ein Pflegegrad mehr bedeutet mehrere hundert Euro mehr im Monat. Siehe Pflegegrad beantragen.
Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege
Reichen Pflegekasse, Rente und Vermögen nicht für die nötige Pflege, übernimmt das Sozialamt des Rems-Murr-Kreises als Hilfe zur Pflege den Rest. Es gibt Freibeträge für Vermögen, und Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt – das gilt für jedes Kind einzeln, das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners zählt nicht mit. Wir helfen beim Antrag – und niemand muss deshalb auf Pflege verzichten.
So hilft Frontida in Backnang
Sie bekommen von uns vor dem ersten Einsatz einen Kostenvoranschlag mit allen Leistungskomplexen und dem Anteil der Pflegekasse – ohne versteckte Kosten. Wir prüfen, ob Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege voll genutzt werden, und rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein. Preise: Vergütungsvereinbarung SGB XI ambulant Baden-Württemberg, gültig 1.1.–31.12.2026; Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz (Umlage über den Ausbildungsfonds Baden-Württemberg). Rechtsgrundlagen: § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege, Zuzahlung nach §§ 61, 62 SGB V), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege, gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI).