Wie rechnet ein Pflegedienst ab? Leistungskomplexe statt Stunden
In Baden-Württemberg rechnen Pflegedienste nach Leistungskomplexen ab, deren Preise mit den Pflegekassen vereinbart sind – Sie zahlen die Leistung, nicht die Zeit.
Je Hausbesuch kommen die Wegepauschale (6,31 €) und der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag (2,20 €) hinzu. Nur Haushaltshilfe, Betreuung und die Hilfe beim Verlassen der Wohnung werden nach Zeit berechnet, je angefangene Viertelstunde.
Die wichtigsten Positionen unserer Preisliste 2026 (Vergütungsvereinbarung Baden-Württemberg, gültig 1.1.–31.12.2026; Preise für eine Pflegefachkraft, sofern nicht anders angegeben):
| Leistungskomplex | Preis |
|---|---|
| Große Körperpflege (Ganzkörperwäsche im Bett oder am Waschbecken, Duschen oder Baden, ggf. Haarwäsche, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege, Rasieren, Kämmen, An- und Auskleiden, Transfer) | 42,69 € |
| Kleine Körperpflege (Teilwäsche im Bett oder am Waschbecken, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege, An- und Auskleiden, Transfer) | 28,55 € |
| Transfer / An- und Auskleiden (als eigener Einsatz ohne Körperpflege, z. B. abends zum Zubettgehen) | 15,21 € |
| Hilfe bei den Ausscheidungen | 18,95 € |
| Lagern | 14,82 € |
| Mobilisation | 14,82 € |
| Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 10,23 € |
| Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 35,81 € |
| Zubereitung einer einfachen Mahlzeit | 20,24 € |
| Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (z. B. Anziehen und Begleitung bis zur Haustür vor der Tagespflege oder einem Arztbesuch) – je angefangene Viertelstunde | 17,33 €* |
| Reinigung, Wäsche, Einkauf – je angefangene Viertelstunde | 12,98 € bis 17,33 €* |
| Betreuung und Organisation des Alltags (Betreuungskraft) – je angefangene Viertelstunde | 17,17 € |
| Erstbesuch (Aufnahme, Pflegeplanung) | 52,58 € |
| Wegepauschale je Hausbesuch (3,55 €, wenn im selben Besuch auch Behandlungspflege stattfindet) | 6,31 € |
| Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz – je Hausbesuch mit Leistungen der Pflegekasse (landeseinheitlich) | 2,20 € |
| Zuschlag je Hausbesuch bei Leistungskomplexen: Samstag 13–20 Uhr / Sonn- und Feiertag / Nacht 20–6 Uhr | 2,66 € / 4,01 € / 3,92 € |
| Zuschlag bei Positionen nach Viertelstunden (Reinigung, Betreuung, Organisation des Alltags, Hilfe beim Verlassen der Wohnung) – je angefangene Viertelstunde: Samstag / Sonn- und Feiertag / Nacht | 1,33 € / 2,01 € / 1,96 € |
| Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI (zahlt die Pflegekasse) | 78,57 € |
* je nach Qualifikation: Hilfskraft 12,98 €, Hauswirtschaftskraft 14,82 €, Pflegefachkraft 17,33 €. Den Ausbildungszuschlag setzt der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg jährlich fest; er gilt bei allen Pflegediensten im Land, nicht beim Beratungsbesuch. Auf Pflegeleistungen fällt keine Mehrwertsteuer an; die Preise sind Endpreise.
Andere Pflegedienste rechnen genauso ab; ihre Preise können um einige Prozent abweichen, manche berechnen zusätzliche Pauschalen. Entscheidend ist, welche Leistungskomplexe wie oft nötig sind – das klären wir im kostenlosen Erstgespräch und fassen es in einem Kostenvoranschlag zusammen.
Was zahlt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Einsätze des Pflegedienstes als Pflegesachleistung bis zu diesen Monatsbeträgen:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | Alternativ: Pflegegeld (Anteil an der Sachleistung) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (131 € Entlastungsbetrag) | – |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € (44 %) |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € (40 %) |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € (43 %) |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € (43 %) |
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab – innerhalb des Budgets bekommen Sie keine Rechnung. Bleibt ein Teil ungenutzt, erhalten Sie anteilig Pflegegeld: bei 70 % genutzter Sachleistung noch 30 % des Pflegegeldes (Kombinationsleistung). Alle Beträge: Was zahlt die Pflegekasse 2026?
Was zahlt die Krankenkasse?
Medizinisches zahlt die Krankenkasse: Verbandswechsel, Injektionen, Medikamente richten und geben, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, Kompressionsstrümpfe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), die die Kasse genehmigen muss.
Die Krankenkasse zahlt nur, soweit niemand in Ihrem Haushalt die Maßnahme selbst übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V) – bei einfachen Handgriffen wie Medikamentengabe fragt sie nach. Ein Pflegegrad ist nicht nötig, das Pflegekassen-Budget bleibt unberührt.
Erwachsene zahlen eine gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung.
Beispiel Medikamentengabe (16,22 €): 1,62 € pro Tag, für 28 Tage rund 45 € im Jahr. Danach fallen nur noch die 10 € je Folgeverordnung an – bei vierteljährlicher Verordnung meist 30 bis 40 € im Jahr.
Alle Zuzahlungen eines Jahres (auch Medikamente, Krankenhaus) sind auf eine Belastungsgrenze gedeckelt: 2 % der Bruttoeinnahmen des Haushalts, bei schwerwiegend chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %. Ist diese Grenze erreicht, können Sie sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen (§ 62 SGB V).
Was kostet es, wenn der Pflegedienst 1× täglich kommt?
Jeden Morgen Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Anziehen – diese kleine Morgenpflege kostet bei Frontida 37,06 € pro Einsatz (kleine Körperpflege 28,55 € plus Wegepauschale und Ausbildungszuschlag).
An 30 Tagen sind das rund 1.110 €, mit Sonn- und Feiertagszuschlag etwa 1.130 € im Monat (der Samstagszuschlag gilt nur 13–20 Uhr).
Mit Hilfe beim Essen (10,23 €) sind es 47,29 € pro Einsatz, mit Frühstück richten (20,24 €) 57,30 € – rund 1.735 € im Monat und damit mehr als die Sachleistung bei Pflegegrad 3.
- Pflegegrad 3 oder höher: vollständig gedeckt (1.497 €), Budget für weitere Leistungen bleibt – oder rund 145 € anteiliges Pflegegeld.
- Pflegegrad 2: Die Kasse zahlt 796 €, rund 335 € zahlen Sie selbst. Alternative: Der Pflegedienst kommt an vier Tagen pro Woche (rund 635 €), Angehörige übernehmen die übrigen – dann zahlt die Kasse alles, und Sie erhalten rund 70 € anteiliges Pflegegeld.
- 2× täglich (morgens kleine Körperpflege, abends vor 20 Uhr Transfer, Auskleiden und Lagern): rund 2.315 € im Monat. Eigenanteil bei Pflegegrad 4 rund 455 €, bei Pflegegrad 5 (2.299 €) rund 15 € – oder Angehörige übernehmen einzelne Abende.
Abendbesuche vor 20 Uhr gerechnet – später kommt ein Nachtzuschlag von 3,92 € je Besuch hinzu. Die genaue Summe rechnen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz vor.
Was kostet 1× Duschen?
Duschen oder Baden mit Haarwäsche gehört zur großen Körperpflege, ebenso eine Ganzkörperwäsche im Bett: 42,69 € plus Wegepauschale und Ausbildungszuschlag, also 51,20 € pro Einsatz.
Zwei Duschtage pro Woche sind rund 440 € im Monat – ab Pflegegrad 2 aus der Sachleistung bezahlt. An den übrigen Tagen reicht oft die kleine Körperpflege (28,55 €), das schont das Budget.
Wann entsteht ein Eigenanteil – und wie senken Sie ihn?
Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn die gewünschten Einsätze mehr kosten, als die Pflegekasse für Ihren Pflegegrad zahlt. Bevor Sie selbst zahlen, gibt es fünf Hebel:
- Einsätze anders planen: Übernehmen Angehörige einzelne Tage, erhalten Sie für die nicht genutzte Sachleistung anteilig Pflegegeld – das Sie an sie weitergeben können.
- Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für Haushaltshilfe und Betreuung schonen das Sachleistungsbudget (Entlastungsbetrag 131 €).
- Verhinderungspflege einsetzen: bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die pflegende Person ausfällt oder Urlaub macht – auch stundenweise. Das Jahresbudget teilen Sie mit der Kurzzeitpflege.
- Behandlungspflege sauber trennen: Medizinisches gehört auf die Krankenkasse, nicht ins Pflegebudget.
- Pflegegrad prüfen lassen: Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt sich eine Höherstufung – ein Pflegegrad mehr bringt mehrere hundert Euro im Monat (Pflegegrad beantragen).
Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege
Reichen Pflegekasse, Rente und Vermögen nicht, übernimmt das Sozialamt des Rems-Murr-Kreises als Hilfe zur Pflege den Rest. Es gibt Freibeträge für Vermögen; Kinder werden erst bei über 100.000 € eigenem Bruttojahreseinkommen herangezogen – je Kind einzeln, ohne das Einkommen des Partners.
So hilft Frontida in Backnang
Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie einen Kostenvoranschlag mit allen Leistungskomplexen und dem Anteil der Pflegekasse – ohne versteckte Kosten. Wir prüfen, ob Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege voll genutzt werden, und rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein. Preise: Vergütungsvereinbarung SGB XI ambulant Baden-Württemberg, gültig 1.1.–31.12.2026; Ausbildungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz (Ausbildungsfonds Baden-Württemberg).
Rechtsgrundlagen: § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege, Zuzahlung nach §§ 61, 62 SGB V), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege, gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI).