Gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gehört die Grundpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zur häuslichen Krankenpflege. Sie können diese allerdings nicht selbst beantragen, sondern nur vom Arzt verschreiben lassen (Rezept).(1)
Der Grund: Die häusliche Pflege nach SGB V steht Menschen zu, die voraussichtlich nur kurzzeitig Pflege benötigen, beispielsweise nach einer Operation. Die Leistungen werden daher von der Krankenversicherung und nicht von der Pflegeversicherung bezahlt. Info
Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege
Sowohl die Behandlungspflege als auch die Grundpflege sind Bestandteile der ambulanten und stationären Krankenpflege. Sie lassen sich jedoch klar unterscheiden:
Die Grundpflege unterstützt bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
Die Behandlungspflege umfasst medizinisch-therapeutische Maßnahmen, wie zum Beispiel Wundversorgung, Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Medikamentengabe und Verbandswechsel.