Verhinderungspflege

Pflegepersonen leisten täglich Großes und sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Um neue Kraft für diese anspruchsvolle Aufgabe zu schöpfen, ist es wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, eine Pause einzulegen. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel, die von der Pflegekasse finanziert wird. Dies ist besonders relevant, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen, wie einem Arztbesuch, verhindert ist und eine Ersatzpflege notwendig wird. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung betreut und dieser in einen der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft ist. Höhe des Budgets: Ab dem 1. Juli 2025 beträgt dieser gemeinsame Jahresbetrag 3.539 Euro für alle Pflegegrade ab 2. Zudem können bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags (bis zu 806 Euro) für die häusliche Verhinderungspflege verwendet werden, beispielsweise durch einen Pflegedienst. Interessante Fakten:

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