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Ratgeber · Pflegegrad & Begutachtung

Pflegegrad beantragen: So geht's Schritt für Schritt

Antrag, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Punkte, Fristen und Widerspruch – alles, was Angehörige in Backnang wissen müssen.

Kostenlose Pflegeberatung 07191 1877577 Mit Checkliste für den Hausbesuch
Stand: September 2026Lesezeit: ca. 8 MinutenFrontida Pflegedienst Backnang
Kurz gesagt: Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse – sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf oder ein Satz per Brief reicht. Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) zu Ihnen nach Hause und bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig Sie den Alltag bewältigen. Aus den Punkten ergibt sich Pflegegrad 1 bis 5. Der Bescheid kommt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen, Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Wer bekommt einen Pflegegrad – und ab wann lohnt sich der Antrag?

Einen Pflegegrad erhält, wer in seiner Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war. Das trifft auf fast alle gesetzlich und privat Versicherten zu. Alter oder Diagnose spielen keine Rolle; es zählt, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist.

Typische Anzeichen, dass sich der Antrag lohnt: Hilfe beim Waschen oder Anziehen, Unsicherheit beim Gehen, Stürze, Vergesslichkeit bei Medikamenten, Überforderung im Haushalt, nächtliche Unruhe. Viele Familien in Backnang warten zu lange – dabei gibt es schon mit Pflegegrad 1 Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Welche Beträge zu welchem Pflegegrad gehören, zeigt unser Ratgeber Was zahlt die Pflegekasse 2026?.

Was muss ich tun, um einen Pflegegrad zu beantragen? Die 5 Schritte

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK, IKK …). Ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“ genügt. Notieren Sie das Datum: Leistungen werden rückwirkend ab diesem Monat gezahlt.
  2. Formular ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular oder Sie füllen es online aus. Tragen Sie ein, wer pflegt, welche Ärzte behandeln und ob ein Pflegedienst beteiligt ist. Bei Unsicherheiten helfen wir beim Ausfüllen.
  3. Termin mit dem Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse beauftragt den MD (bei Privatversicherten Medicproof). Der Gutachter meldet sich schriftlich oder telefonisch für einen Hausbesuch.
  4. Begutachtung zu Hause. Der Gutachter beobachtet und fragt etwa 60 bis 90 Minuten lang, wie Sie den Alltag bewältigen. Eine Vertrauensperson sollte dabei sein.
  5. Bescheid prüfen. Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie es. Bei Zweifeln haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Kann der Hausarzt den Pflegegrad beantragen?

Nein. Den Antrag stellt immer die versicherte Person selbst oder eine bevollmächtigte Angehörige. Der Hausarzt ist aber wichtig: Er kann den Antrag empfehlen, Befunde und Diagnosen zusammenstellen und Ihnen sagen, was der Gutachter sehen sollte. Bringen Sie aktuelle Arztberichte, den Medikamentenplan und Krankenhausentlassungsbriefe zur Begutachtung mit – das macht das Bild für den Gutachter vollständig.

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?

Der Gutachter bewertet nicht die Krankheit, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Jedes Modul hat ein festes Gewicht:

ModulWorum es gehtGewicht
1 MobilitätAufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erkennen von Personen, Gespräche führen, Entscheidungen treffen15 %
(höheres Modul zählt)
3 Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenUnruhe, Ängste, nächtliche Aktivität, Abwehr von Pflege
4 SelbstversorgungWaschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang40 %
5 Umgang mit Krankheit und TherapieMedikamente, Verbände, Arztbesuche, Diät20 %
6 Alltagsleben und soziale KontakteTagesablauf gestalten, Beschäftigung, Kontakte pflegen15 %

Die Selbstversorgung wiegt am schwersten. Wer beim Waschen, Anziehen oder Essen Hilfe braucht, sammelt schnell viele Punkte. Zusätzlich fragt der Gutachter nach Haushaltsführung und außerhäuslichen Aktivitäten – das fließt in die Beratung ein, nicht in die Punkte.

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

GesamtpunktePflegegradBedeutung
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Die Grenzen sind knapp: Wenige Punkte entscheiden über mehrere hundert Euro im Monat. Deshalb ist eine ehrliche, gut vorbereitete Begutachtung so wichtig.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? Checkliste

  • Pflegetagebuch führen – ein bis zwei Wochen lang notieren, wobei Sie wann Hilfe brauchen und wie lange sie dauert. Auch Nächte und schlechte Tage aufschreiben.
  • Unterlagen bereitlegen – Medikamentenplan, Arztberichte, Entlassungsbriefe, Liste der Hilfsmittel (Rollator, Duschhocker, Inkontinenzmaterial), Schwerbehindertenausweis.
  • Angehörige oder Pflegedienst dazuholen – eine Person, die den Alltag kennt, ergänzt, was Sie selbst vergessen oder herunterspielen.
  • Den normalen Alltag zeigen – nicht extra aufräumen, nicht die „guten Kleider“ anziehen, keine Vorführung. Der Gutachter soll den echten Zustand sehen.
  • Konkrete Situationen beschreiben – nicht „es geht schon“, sondern „beim Duschen muss meine Tochter mich festhalten, sonst falle ich“.
  • Alle sechs Bereiche durchgehen – auch Orientierung, Ängste, Unruhe und der Umgang mit Medikamenten, nicht nur Körperpflege.

Was darf ich beim Gutachter nicht sagen?

Sie müssen nichts verschweigen – aber Sie sollten nichts beschönigen. Die häufigsten Fehler: „Das schaffe ich schon“, obwohl es täglich Hilfe braucht; die Situation am guten Tag beschreiben, obwohl schlechte Tage überwiegen; aus Scham nächtliche Toilettengänge, Inkontinenz oder Angstzustände verschweigen. Genauso wenig sollten Sie übertreiben – erfahrene Gutachter merken das. Ehrlich, konkret und vollständig ist die beste Strategie.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In dringenden Fällen – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – gelten kürzere Fristen. Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, auch wenn der Bescheid später kommt. Deshalb gilt: lieber früh beantragen.

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig – was jetzt?

Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Fordern Sie zuerst das vollständige Gutachten an und prüfen Sie Modul für Modul, wo der Gutachter Selbstständigkeit angenommen hat, die nicht besteht. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen und Ihrem Pflegetagebuch. Dann folgt meist eine erneute Begutachtung. Nach der Statistik des Medizinischen Dienstes hat knapp jeder dritte Widerspruch Erfolg – wir unterstützen Sie bei der Begründung.

So hilft Frontida in Backnang

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antrag: kostenlose Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause, Hilfe beim Formular, Vorbereitung auf die Begutachtung mit Pflegetagebuch, auf Wunsch sind wir beim Hausbesuch des Gutachters dabei. Und wenn der Pflegegrad da ist, kümmern wir uns um Pflegedienst, Tagespflege und die Abrechnung mit der Kasse.

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse. Neutrale und kostenlose Beratung bietet auch der Pflegestützpunkt Rems-Murr-Kreis, Standort Backnang, Erbstetter Straße 58, Telefon 07151 501-1657.

Pflegegrad beantragen – Ihre Fragen

Bei den meisten Kassen ja. AOK, TK, Barmer, DAK und viele andere bieten den Antrag im Online-Portal oder als PDF-Formular an. Genauso gut reicht ein Anruf oder ein formloser Brief mit dem Satz: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Entscheidend ist das Datum des Antrags.
Antragsteller ist immer die versicherte Person. Angehörige dürfen den Antrag mit einer Vollmacht stellen oder die Person beim Ausfüllen unterstützen. Liegt eine Vorsorgevollmacht oder Betreuung vor, handelt der Bevollmächtigte.
In bestimmten Fällen ja, zum Beispiel bei einem Antrag auf Höherstufung oder wenn die Aktenlage eindeutig ist. Standard ist aber der Hausbesuch, weil der Gutachter die Wohnsituation sehen soll. Sie können den Hausbesuch auch ausdrücklich wünschen.
Das hängt allein von den Punkten aus der Begutachtung ab, nicht von der Diagnose. Bei Demenz zählen vor allem die Module „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen“ stark – deshalb erreichen Menschen mit Demenz oft Pflegegrad 2 oder 3, auch wenn sie körperlich noch fit sind.
Dann stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung – formlos bei der Pflegekasse. Es folgt eine neue Begutachtung. Wir helfen Ihnen, die Verschlechterung mit einem Pflegetagebuch zu belegen.
Nein. Antrag, Begutachtung und Bescheid sind kostenlos. Auch die Pflegeberatung bei Frontida oder beim Pflegestützpunkt kostet Sie nichts.

Wir helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad

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