Alle Beträge der Pflegekasse 2026 in einer Tabelle
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tagespflege (zusätzlich, ohne Anrechnung) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | – | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutz …) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Hausnotruf (Zuschuss) | 27 € | 27 € | 27 € | 27 € | 27 € |
| Wohnumfeldverbesserung (z. B. Badumbau, je Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| Pflegeheim (vollstationär) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Monatliche Höchstbeträge, sofern nicht anders angegeben; Stand September 2026. Quelle: §§ 36, 37, 41, 42a, 45b SGB XI. Beim Pflegeheim kommen je nach Aufenthaltsdauer Zuschläge zum Eigenanteil hinzu.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber:
- Entlastungsbetrag 131 € im Monat – für Alltagshilfen bei zugelassenen Anbietern wie Frontida (Details unten).
- Pflegehilfsmittel für 42 € im Monat – Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen.
- Technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator werden nach Verordnung gestellt.
- Hausnotruf-Zuschuss 27 € im Monat (seit April 2026).
- Bis zu 4.180 € für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche.
- Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege (Verbandswechsel, Medikamentengabe) zahlt die Krankenkasse.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl:
- 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder
- 796 € Pflegesachleistung im Monat für einen ambulanten Pflegedienst, oder
- eine Kombination aus beidem.
Ohne Anrechnung kommen 721 € im Monat für Tagespflege hinzu, außerdem Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Hausnotruf. Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch nach § 37.3 nachweisen; die Pflegekasse zahlt ihn.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 gibt es 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistung im Monat, dazu 1.357 € für Tagespflege. Die Sachleistung reicht zum Beispiel für tägliche Morgeneinsätze des Pflegedienstes, das Tagespflege-Budget für zwei bis drei Tage pro Woche – zusätzlich zum Pflegegeld.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 und 5?
- Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Pflegesachleistung, dazu 1.685 € für Tagespflege.
- Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Pflegesachleistung, dazu 2.085 € für Tagespflege.
Pflegegeld-Empfänger weisen den Beratungsbesuch halbjährlich nach; bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie ihn zusätzlich vierteljährlich nutzen. Reicht das Budget nicht, beraten wir Sie zu Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und zur Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?
Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person, die es etwa an pflegende Angehörige weitergibt. Pflegesachleistungen werden nie ausgezahlt – der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Deshalb ist der Sachleistungsbetrag mehr als doppelt so hoch wie das Pflegegeld.
Die meisten Familien wählen die Kombinationsleistung: Braucht der Pflegedienst zum Beispiel 40 % des Sachleistungsbudgets, zahlt die Pflegekasse zusätzlich 60 % des Pflegegeldes. Sie verlieren also nichts, wenn Sie sich Unterstützung holen.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich?
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – auch bei Pflegegrad 1
Er wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet damit Rechnungen zugelassener Anbieter – etwa für Haushaltshilfe, Betreuung im Alltag oder den Eigenanteil in der Tagespflege. Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag – ab Pflegegrad 2, bis zu 8 Wochen im Jahr, auch stundenweise. Er springt ein, wenn die pflegende Person Urlaub macht oder krank ist. Mehr unter Verhinderungspflege.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflege durch Angehörige?
Wenn Sie zu Hause pflegen, erhalten Sie über die pflegebedürftige Person das Pflegegeld (347 bis 990 €). Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse zudem Ihre Rentenversicherungsbeiträge und sichert Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung ab.
Berufstätige können bei einer akuten Pflegesituation bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld im Jahr beantragen. Tagespflege und Entlastungsbetrag kürzen das Pflegegeld nicht; bei stundenweiser Verhinderungspflege läuft es ebenfalls voll weiter.
Beispiel aus Backnang: So holen Sie alles heraus
Pflegegrad 3, die Tochter pflegt: Der Pflegedienst kommt morgens an fünf Tagen, bezahlt aus der Pflegesachleistung (1.497 €) – anteilig bleibt Pflegegeld. Zwei Tage Tagespflege pro Woche zahlt der Tagespflege-Betrag (1.357 €) ohne Anrechnung.
Der Entlastungsbetrag (131 €) deckt einen Teil des Tagespflege-Eigenanteils, die Verhinderungspflege (3.539 €) den Urlaub der Tochter.
So hilft Frontida in Backnang
Im kostenlosen Beratungsgespräch – bei Ihnen zu Hause in Backnang oder im Rems-Murr-Kreis – prüfen wir, welche Leistungen Ihnen zustehen. Unsere Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab; Sie müssen nichts vorstrecken. Weitergehende Unterstützung, etwa beim Antrag auf einen Pflegegrad, bieten wir als zusätzlichen Service an. Ambulante Pflege, Tagespflege und Verhinderungspflege gibt es bei uns aus einer Hand.
Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse. Neutrale Beratung bietet auch der Pflegestützpunkt Rems-Murr-Kreis, Standort Backnang, Erbstetter Straße 58, Telefon 07151 501-1657.