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Ratgeber · Kombinationsleistung

Pflegegeld oder Pflegedienst? Die Kombinationsleistung einfach erklärt

Pflegegeld behalten und trotzdem den Pflegedienst nutzen: So rechnet die Pflegekasse – mit Tabelle für Pflegegrad 2 bis 5.

Stand: September 2026Lesezeit: ca. 6 MinutenFrontida Pflegedienst Backnang
Kurz gesagt: Sie müssen sich nicht entscheiden. Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) nutzen Sie den Pflegedienst für das, was Angehörige nicht schaffen, und bekommen den Rest als Pflegegeld. Nutzt der Pflegedienst 40 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 60 % des Pflegegeldes. Da die Sachleistung mehr als doppelt so hoch ist wie das Pflegegeld, ist die Kombination fast immer die beste Lösung.

Pflegegeld und Pflegesachleistung: der Unterschied

Pflegegeld bekommen Sie überwiesen, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) oder 990 € (5) im Monat – das sind nur rund 40 bis 44 % dessen, was die Kasse für einen Pflegedienst zahlt. Pflegesachleistung heißt: Ein zugelassener Pflegedienst wie Frontida erbringt die Pflege und rechnet direkt mit der Kasse ab – bis zu 796 € (2), 1.497 € (3), 1.859 € (4) oder 2.299 € (5) im Monat. Geld sehen Sie dabei nicht, dafür ist der Wert mehr als doppelt so hoch: Das Pflegegeld entspricht bei Pflegegrad 2 rund 44 % der Sachleistung, bei Pflegegrad 3 rund 40 %, bei Pflegegrad 4 und 5 rund 43 %.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Die Pflegekasse schaut am Monatsende, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst verbraucht hat, und zahlt Ihnen den übrigen Prozentsatz als Pflegegeld aus (§ 38 SGB XI). Sie müssen nichts rechnen und nichts beantragen: Sobald die erste Pflegedienst-Rechnung bei der Kasse ist, läuft die Kombination automatisch. An die Entscheidung, Geld- und Sachleistung zu kombinieren, sind Sie sechs Monate gebunden; die Aufteilung selbst ergibt sich jeden Monat aus der tatsächlichen Nutzung.

Kombinationsleistung: Tabelle für Pflegegrad 2 bis 5

So viel Pflegegeld bleibt, wenn der Pflegedienst einen Teil der Sachleistung nutzt (Beträge 2026):

Pflegedienst nutzt …Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
0 % (nur Angehörige) → volles Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
25 % der Sachleistung → 75 % Pflegegeld260,25 €449,25 €600 €742,50 €
50 % der Sachleistung → 50 % Pflegegeld173,50 €299,50 €400 €495 €
75 % der Sachleistung → 25 % Pflegegeld86,75 €149,75 €200 €247,50 €
100 % (nur Pflegedienst) → kein Pflegegeld0 €0 €0 €0 €

Zur Einordnung: 25 % der Sachleistung entsprechen bei Pflegegrad 2 Pflegedienst-Leistungen im Wert von 199 €, bei Pflegegrad 3 von 374 €, bei Pflegegrad 4 von 465 € und bei Pflegegrad 5 von 575 € im Monat.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3

Frau M. aus Backnang hat Pflegegrad 3. Ihre Tochter pflegt sie, braucht aber morgens Unterstützung, weil sie arbeitet. Frontida kommt an fünf Tagen zur kleinen Morgenpflege – Leistungen im Wert von rund 600 € im Monat.

  • 600 € von 1.497 € Sachleistung = 40 % genutzt.
  • Pflegegeld: 60 % von 599 € = 359,40 € werden an Frau M. überwiesen.
  • Gesamtwert der Leistungen: 600 € Pflegedienst + 359,40 € Pflegegeld = 959,40 € – statt 599 € ohne Pflegedienst.

Die Tochter ist morgens entlastet, die Familie bekommt weiterhin Pflegegeld, und die Pflegekasse zahlt insgesamt deutlich mehr.

Was wird nicht angerechnet?

  • Behandlungspflege (Verbandswechsel, Insulin, Medikamentengabe) – zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung, ohne Einfluss auf das Pflegegeld.
  • Tagespflege – eigenes Budget von 721 bis 2.085 € im Monat, keine Anrechnung.
  • Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) – zusätzliche Töpfe. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt.
  • Beratungsbesuch nach § 37.3 – kostenlos, keine Anrechnung.

Wann lohnt sich was?

  • Nur Pflegegeld: wenn Angehörige die komplette Pflege leisten können und wollen – und der Beratungsbesuch nachgewiesen wird.
  • Kombination: der Normalfall. Der Pflegedienst übernimmt das Anstrengende (Körperpflege, Transfer, Duschen), Angehörige den Rest. Fast immer die beste Lösung für Familie und Budget.
  • Nur Sachleistung: wenn niemand aus der Familie pflegen kann oder der Bedarf so hoch ist, dass das Budget ohnehin ausgeschöpft wird – dann zusätzlich Tagespflege und Verhinderungspflege prüfen.

So hilft Frontida in Backnang

Wir rechnen Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch aus, wie viel Pflegegeld bei welchem Umfang an Pflegedienst-Einsätzen bleibt – und welche Kombination mit Tagespflege, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege für Ihre Familie am meisten bringt. Die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir.

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein. Rechtsgrundlagen: § 36, § 37, § 38 SGB XI (Beträge 2026).

Kombinationsleistung – Ihre Fragen

Ja, aber nur anteilig – und Sie haben unterm Strich mehr. Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 40 % der Pflegesachleistung, bekommen Sie noch 60 % des Pflegegeldes. Die Sachleistung ist mehr als doppelt so viel wert wie das Pflegegeld, deshalb lohnt sich die Kombination fast immer.
Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld immer an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet, was damit geschieht – in der Regel gibt sie es an die pflegenden Angehörigen weiter. Es ist steuerfrei und muss nicht nachgewiesen werden.
Nicht in Euro, sondern prozentual: Die Pflegekasse rechnet aus, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst verbraucht hat, und kürzt das Pflegegeld um denselben Prozentsatz. Behandlungspflege der Krankenkasse und Tagespflege werden dabei nicht angerechnet.
An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). In der Praxis ist das unproblematisch: Die Kasse rechnet jeden Monat nach der tatsächlichen Nutzung ab; eine Änderung des Umfangs beim Pflegedienst ist jederzeit möglich, nur die grundsätzliche Entscheidung für die Kombination gilt für sechs Monate.
Nein. Tagespflege hat ein eigenes Budget (721 bis 2.085 € im Monat) und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistung angerechnet. Sie können also Pflegegeld, Pflegedienst und Tagespflege gleichzeitig nutzen.
Ja, sobald Sie Pflegegeld beziehen – auch anteilig: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Den Beratungsbesuch nach § 37.3 führen wir bei Ihnen zu Hause durch; die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Welche Kombination passt zu Ihrer Familie?

Wir rechnen es im kostenlosen Beratungsgespräch durch – bei Ihnen zu Hause.

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