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Ratgeber · Kombinationsleistung

Pflegegeld oder Pflegedienst? Die Kombinationsleistung einfach erklärt

Pflegegeld behalten und trotzdem den Pflegedienst nutzen: So rechnet die Pflegekasse – mit Tabelle für Pflegegrad 2 bis 5.

Stand: September 2026Lesezeit: ca. 3 MinutenFrontida Pflegedienst Backnang
Kurz gesagt: Sie müssen sich nicht entscheiden. Bei der Kombinationsleistung übernimmt der Pflegedienst einen Teil, der Rest kommt als Pflegegeld. Da die Sachleistung mehr als doppelt so hoch ist wie das Pflegegeld, lohnt sich das fast immer.

Pflegegeld und Pflegesachleistung: der Unterschied

  • Pflegegeld, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4), 990 € (5) im Monat.
  • Pflegesachleistung, wenn ein zugelassener Pflegedienst wie Frontida pflegt und mit der Kasse abrechnet: bis zu 796 € (2), 1.497 € (3), 1.859 € (4), 2.299 € (5) im Monat.

Das Pflegegeld ist nur rund 40 bis 44 % der Sachleistung wert (Pflegegrad 2: 44 %, 3: 40 %, 4 und 5: 43 %).

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Die Pflegekasse prüft, wie viel Prozent der Sachleistung der Pflegedienst verbraucht hat, und zahlt den Rest als Pflegegeld (§ 38 SGB XI) – automatisch ab der ersten Rechnung, ohne Antrag.

An die Kombination sind Sie sechs Monate gebunden – die Aufteilung selbst folgt aber jeden Monat der tatsächlichen Nutzung.

Kombinationsleistung: Tabelle für Pflegegrad 2 bis 5

Pflegedienst nutzt … → PflegegeldPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
0 % (nur Angehörige) → volles Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
25 % → 75 % Pflegegeld260,25 €449,25 €600 €742,50 €
50 % → 50 % Pflegegeld173,50 €299,50 €400 €495 €
75 % → 25 % Pflegegeld86,75 €149,75 €200 €247,50 €
100 % (nur Pflegedienst) → kein Pflegegeld0 €0 €0 €0 €

25 % der Sachleistung sind rund 199 € (Pflegegrad 2), 374 € (3), 465 € (4) bzw. 575 € (5) im Monat.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3

Beispiel Pflegegrad 3: Angehörige pflegen, Frontida übernimmt an fünf Tagen die kleine Morgenpflege – rund 600 € im Monat.

  • 600 € von 1.497 € Sachleistung = 40 % genutzt.
  • Pflegegeld: 60 % von 599 € = 359,40 €.
  • Gesamt: 959,40 € statt 599 € ohne Pflegedienst.

Was wird nicht angerechnet?

  • Behandlungspflege (Verbandswechsel, Insulin, Medikamentengabe): zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung.
  • Tagespflege: eigenes Budget, 721 bis 2.085 € im Monat.
  • Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr): zusätzliche Töpfe; während der Verhinderungspflege läuft das Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weiter.
  • Beratungsbesuch nach § 37.3: kostenlos.

Wann lohnt sich was?

  • Nur Pflegegeld: Angehörige pflegen komplett und weisen den Beratungsbesuch nach.
  • Kombination: der Normalfall – Pflegedienst fürs Anstrengende (Körperpflege, Transfer, Duschen), Angehörige für den Rest.
  • Nur Sachleistung: wenn niemand pflegen kann oder das Budget ohnehin ausgeschöpft wird; dann auch Tagespflege und Verhinderungspflege prüfen.

So hilft Frontida in Backnang

Im kostenlosen Beratungsgespräch rechnen wir aus, wie viel Pflegegeld bei welchem Pflegedienst-Umfang bleibt. Die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir.

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein. Rechtsgrundlagen: § 36, § 37, § 38 SGB XI (Beträge 2026).

Kombinationsleistung – Ihre Fragen

Ja, anteilig: Bei 40 % genutzter Sachleistung bleiben 60 % Pflegegeld. Da die Sachleistung mehr als doppelt so viel wert ist wie das Pflegegeld, haben Sie unterm Strich mehr.
Immer die pflegebedürftige Person selbst. Meist gibt sie es an die pflegenden Angehörigen weiter – das ist steuerfrei, und wofür es verwendet wird, muss niemand belegen.
Nicht in Euro, sondern prozentual: Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht hat. Behandlungspflege (Krankenkasse) und Tagespflege zählen nicht mit.
Im Alltag ja: Den Umfang beim Pflegedienst ändern Sie jederzeit, abgerechnet wird monatlich nach Nutzung. Nur die Grundentscheidung für die Kombination gilt sechs Monate (§ 38 SGB XI).
Nein. Tagespflege hat ein eigenes Budget (721 bis 2.085 € im Monat) und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistung angerechnet; alle drei sind gleichzeitig möglich.
Ja, auch bei anteiligem Pflegegeld: halbjährlich für Pflegegrad 2 bis 5 (Pflegegrad 4 und 5 dürfen ihn zusätzlich vierteljährlich nutzen). Wir machen ihn bei Ihnen zu Hause (§ 37.3), die Pflegekasse zahlt.

Welche Kombination passt zu Ihrer Familie?

Wir rechnen es im kostenlosen Beratungsgespräch durch – bei Ihnen zu Hause.

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